![]() |
Schweizerische Heraldische Gesellschaft Société Suisse d'Héraldique Società Svizzera di Araldica |
Richtlinien für die Abfassung satzfertiger Manuskripte in die Zeitschrift der Schweizerischen Heraldischen Gesellschaft
1. Art der Beiträge
Für das Schweizer Archiv für Heraldik werden folgende Beiträge heraldischen Inhalts angenommen: Originalarbeiten, Übersichtsarbeiten über das Wappenwesen, kleine Beiträge (Miszellen), Literaturbesprechungen, Gesellschaftsberichte, Ehrungen und Nachrufe, Index der Neuerscheinungen. Die Autoren bestätigen, ihre Arbeiten nicht schon anderswo veröffentlicht zu haben. Mit der Annahme der Arbeit erwirbt die Schweizerische Heraldische Gesellschaft das Verlagsrecht. Die Redaktoren entscheiden über die Annahme der Manuskripte und deren Erscheinungsdatum.
2. Umfang
Der maximale Umfang der Beiträge wird wie folgt festgelegt:
• Originalarbeiten: 36'000 Zeichen
• Übersichtsarbeiten: dito
• Kleine Beiträge (Miszellen): 7'200 Zeichen
• Literaturbesprechungen: 900 - 1'800 Zeichen
• Gesellschaftsberichte, Ehrungen und Nachrufe; Index der Neuerscheinungen: 900 - 3'600 Zeichen.
Die Textlieferung mittels einer gängigen Diskette (formatiert IBM oder Macintosh) ist heutzutage die Regel. Sollte ein Autor sein Manuskript auf Papier einreichen, werden die Übertragungskosten auf Diskette ihm verrechnet. Über wichtige Arbeiten, deren Publikation einen grösseren Umfang erfordert, entscheiden die Redaktoren. Die Redaktion erwartet vom Autor einer grösseren Arbeit eine Zusammenfassung, damit diese in eine andere Sprache übersetzt werden kann (durch den Autor oder durch die Redaktion).
3. Abbildungen
Für die Reproduktion sind einwandfreie Hochglanzabzüge im Mindestformat 9 x 13 cm und reingezeichnete Tusch-Strichzeichnungen zur Verfügung zu stellen. Die Abbildungen sind fortlaufend numeriert der Arbeit separat beizulegen. Die Legenden zu den Abbildungen sind auf einem gesonderten Blatte zusammenzufassen. Farbige Abbildungen sind vom Autor oder von einem von ihm zu bestimmenden Sponsor zu bezahlen. Der Autor ist verpflichtet, sich um das copyright (Urheberrecht der Aufnahme) zu kümmern.
4. Literaturangaben
Die Literaturangaben können zusammengefasst am Schluss erscheinen. Die Redaktion korrigiert sie nach einem einheitlichen Kürzungsschema.
5. Redaktionelle Überarbeitung, Korrekturen
Die Redaktion behält sich vor, mit den Autoren Rücksprache über Kürzungen zu nehmen und den Kleindruck gewisser Abschnitte zu veranlassen. Die Fahnenkorrektur wird durch die Autoren vorgenommen. Die Rücksendung der Fahnen hat innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen. Nach den Autorkorrekturen vorzunehmende Änderungen gehen zulasten der Autoren, ebenso Fahnenkorrekturen, welche eine Textänderung bedingen.
6. Redaktionelle Überarbeitung, Korrekturen
Eine Honorierung der Arbeiten erfolgt nicht. Dagegen hat jeder Autor einer Original- oder Übersichtsarbeit und einer Miszelle Anrecht auf 25 Sonderdrucke ohne speziellen Umschlag. Zusätzliche Exemplare mit oder ohne Umschlag können gegen Rechnungsstellung direkt bei der Druckerei bestellt werden. Vorgängige Einholung von Offerten ist Sache de Autoren.
7. Publikationen
Diese Richtlinien, abgeleitet von den bisherigen und der heutigen Informationstechnik angepasst, hat die Redaktionskommissionssitzung erarbeitet und wurde auf der Vorstandssitzung vom 4. März 2000 angenommen. Die Redaktionskommission veröffentlicht diese im Schweizer Archiv für Heraldik 2000-I, und jeder Autor erhält diese separat.
Liestal, 4. März 2000
Die Redaktionskommission
Der Präsident: Gregor Brunner
Die Redaktoren: Dr. Günter Mattern, Prof. Dr. Gaëtan Cassina, Herr Carlo Maspoli